Factoring ohne Regress
(Non-Recourse Factoring) - ist eine Art von Factoring-Dienstleistungen, die die Übertragung aller Risiken der Zahlung oder Nichtzahlung durch den Schuldner der im Rahmen des Liefer-, Arbeits- oder Dienstleistungsvertrags zu zahlenden Beträge auf eine vollständig finanzierende Organisation - den Factor - vorsieht.
Merkmale des regresslosen Factoring
Die derzeitige Art der Finanzierung
Angesichts der dynamischen Veränderungen, der Unvorhersehbarkeit und der Turbulenzen des Marktumfelds ist dies eine sehr wichtige Art der Finanzierung. Für Organisationen, die sich in einer Phase der raschen Entwicklung befinden, ist es wichtig, ausreichende finanzielle Unterstützung für die Markterweiterung und den Abschluss von Verträgen mit neuen Vertragspartnern bereitzustellen.
Es war jedoch zu schwierig und unpraktisch, Zeit und Mühe zu investieren, um die tatsächliche Zahlungsfähigkeit der einzelnen Schuldner zu ermitteln.
Es ist einfacher, einen Betrag zu erhalten, der unter dem vertraglich vereinbarten liegt, aber nicht die gesamte geschätzte Zahlung für die gelieferten Produkte zu verlieren.
Wenn wir in einfachen Worten von Factoring ohne Rückgriff sprechen, können wir ein solches Schema als Beispiel betrachten:
1.
Der Lieferant (Person A) übergibt dem Kunden (Person B) Waren mit Zahlungsaufschub;
2.
Die entsprechende Vereinbarung wird zusammen mit anderen erforderlichen Unterlagen dem Factor (Person B) zur Prüfung vorgelegt;
3.
Der Vertrag wird zwischen drei Parteien geschlossen;
4.
Der Faktor (Person B) zahlt dem Lieferanten (Person A) 60-90% des Betrags;
5.
Wenn der Kunde (Person B) nicht bezahlt, fordert der Factor (Person C) das Geld nur vom Kunden (Person B), Person A ist nicht verantwortlich.
Die wichtigsten Merkmale einer solchen Regelung:
Der Lieferant (Person A) kann einen erheblichen Teil des Geldes für die Waren erhalten, bevor der Kunde (Person B) sie bezahlt;
Nicht mehr als 60-70 % des vertraglich geschuldeten Betrags sind gezahlt worden;
Unter ungünstigen Umständen übernimmt der Factor (Person C) die volle Verantwortung für die Nichtbezahlung der Schuld durch den Kunden (Person B).